Platzordnung

Jeder Untermieter ist verpflichtet die folgende Hausordnung vor dem ersten Training auf dem Platz zu akzeptieren, zu unterzeichnen und sich an diese zu halten. Nutzt der Unterzeichner der Hausordnung das Mietobjekt mit weiteren Personen so haftet der Untermieter für diese.

 

Verhalten gegenüber den Hunden

Die Ausbildung und damit auch das Training müssen tierschutzkonform erfolgen, insbesondere dürfen keine Massnahmen zur Anwendung kommen, die Tierschutzgesetzlich vom Verbot der Tierquälerei erfasst sind.

Bei der Ausbildung ist darauf Wert zu legen, dass kein Hund durch das Training oder die Ausbildung zu Schaden kommt. Die Ausbildung altersgemäss ist und den körperlichen Möglichkeiten und Lernvoraussetzungen des Hundes entspricht, auf rassespezifische Eigenschaften und individuelle Eigenschaften des Hundes angemessen eingegangen wird.

„Ich bekenne mich zu fairem und korrektem Umgang mit den Hunden, verzichte auf tierquälerische, nicht tiergerechte Methoden und setze keine verbotenen Hilfsmittel ein. Die Gesundheit und das Wohlergehen des Hundes hat für mich oberste Priorität“

 

Allgemein

Die Hunde sind vor der Ausbildung und / oder Platznutzung zu versäubern. Sollte sich dennoch ein Hund auf dem Platz versäubern ist der Kode aufzusammeln und im MixDog Robidog zu entsorgen oder mitzunehmen. In den Robidog auf dem Gelände dürfen nur verschlossene Hundesäckchen entsorgt werden, Abfall jeglicher Art müssen wieder mitgenommen werden und dürfen nicht auf dem Platz entsorgt werden.

Es ist darauf zu achten, dass die Hunde keine Sportgeräte oder andere Fixinstallationen (Gerätekisten, Grill, Zelt, etc.) Markieren.

Es ist nur der Platz zu nutzen der Gemietet wird, der jeweilig andere Platz gilt auch, wenn aktuell nicht besetzt als genutzt und ist so zu behandeln.

Zigarettenstummel sind giftig für Hunde und gehören in den Aschenbecher am Eingangsbereich.

Das unbeaufsichtigte Anbinden von Hunden auf dem ganzen Gelände ist verboten.

 

Verantwortung

Die Benutzung des Platzes und der darauf enthaltenen Geräte erfolgt auf eigene Gefahr, Eltern haften für ihre Kinder. Der Verein übernimmt keinerlei Haftungen für Sach- und Körperschäden, die dem Untermieter durch die Benützung entstehen.

 

Versicherung

Eine eigene Hunde-Haftpflichtversicherung ist für jeden Halter zwingend. Für Schäden, die ein Hund verursacht, ist der Halter allein haftbar. Eine persönliche Unfallversicherung ist ebenfalls Sache des jeweiligen Platznutzers.

 

Beschädigungen

Beschädigungen an dem Mietobjekt und der darauf enthaltenen Geräte und Installationen, sind unverzüglich zu melden.

Es ist untersagt die Geräte selbstständig zu benutzen, wenn man nicht richtig darauf ausgebildet ist.

Die Hundesportgeräte sind für die Hunde, nicht für Kinder oder Personen.

 

Tor / Türe

Am Eingang des Hundeplatzes befindet sich ein Schlüsseltresor, mit dem Hauptschlüssel für die Plätze. Der Untermieter ist verpflichtet beim Verlassen des Mietobjektes alles wieder zu versperren. Für Schäden oder Verluste, die durch Missachten dieser Regel am Mietobjekt entstehen, haftet der Untermieter. Es ist verboten den Code an jemand anderes für zeitweilige Eintrittsbefugnis zu übergeben.

Die Türen sind während der Benutzung geschlossen zu halten.

 

Parkieren

Parkplätze befinden sich direkt vor dem Trainingsgelände. Bitte benutzt vor 19 Uhr nur die Parkmöglichkeiten, welche gelb markiert sind (s. Bild Der Platz).

Vor den beiden Trainingsplätzen bitte gerade parkieren. Dem Gewächshaus entlang bitte diagonal. Sollten alle Parkplätze belegt sein dürfen ab 19 Uhr jeweils noch die Parkplätze vor dem Birr Machines Gebäude benutzen (rot markiert).

 

Sollten Hunde in dem parkierten Fahrzeug bleiben muss dafür gesorgt werden, dass es den Tieren gut geht (Hitze im Sommer) zudem ist sicher zu stellen, dass diese ruhig sind.

Die Parkfläche ist kein Spielplatz, sollten Kinder mit auf den Platz genommen werden, sind diese auf dem eigenen Platzteil zu betreuen, es ist dabei darauf zu achten, dass es keine Ablenkung für andere Mieter gibt.

Es ist darauf zu achten, dass die jeweiligen Kursbesucher den Parkplatz nach dem Training zeitnahe verlassen, anschliessende Spaziergänge vom Platz aus oder lange Besprechungen sind nicht gestattet. Nur so können für andere Nutzer sichergestellt werden, dass die Parkplätze reichen.

Bei Beschädigungen von anderen Fahrzeugen ist dies dem Fahrzeughalter zwingend mitzuteilen.

 

Vereinsgelände 

Angeleinten Hunde dürfen auf dem ganzen Areal nicht zueinander geführt werden. Die Kotaufnahmepflicht ist selbstverständlich, ebenso das korrekte Entsorgen. Für etwaige Schäden an Personen oder persönlichen Gegenständen, die durch Missachten dieser Regeln entstehen, haftet der Untermieter.

Die angrenzenden Privatgrundstücke dürfen nicht als Versäuberungsplatz oder als Spielwiese benutzt werden. (Die kleinen Wiesen zwischen Strasse und Parkplätze der Nachbarn sind Privatgrundstücke)

 

Lärmbelästigung

Unnötiges Hundegebell ist zu vermeiden und zu unterbinden. Der Untermieter ist verpflichtet jeglichen unnötigen Lärm zu vermeiden. Für etwaige Schäden durch Anzeigen, die durch Missachten dieser Regel entstehen, haftet der Untermieter.

 

Trainingszeiten / Stundenerfassung

Der Untermieter ist verpflichtet sich an die von Ihm gemieteten Zeiten zu halten. Der jeweilige Nutzer ist dafür verantwortlich, dass der nächste Nutzer pünktlich starten kann. Jegliches Betreten des Platzes wären der Sperrstunden ist untersagt.

 

Verstösse gegen die Platzordnung werden geahndet, im Wiederholungsfall wird ein Platzverbot ausgesprochen!

Kontakt

MixDog

Binzmattweg 2, 5035 Unterentfelden

 

info@mixdog.ch

Öffnungszeiten

MO.-FR.              08:00 - 12:00     13.00 – 21.00

SA.                      08:00 - 12:00     13.00 – 16.00

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